Antwort: Arbeitgeber müssen eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten als Brandschutzhelfer benennen und entsprechend ausbilden lassen. Grundlage hierfür sind unter anderem die ASR A2.2, das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die DGUV Information 205-023.
Bei normaler Brandgefährdung sollen in der Regel mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Je nach Betriebsgröße, Schichtbetrieb, Abwesenheiten oder erhöhter Brandgefährdung kann eine höhere Anzahl erforderlich sein. Die genaue Anzahl wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.
Antwort: Für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer gibt es kein gesetzlich festgelegtes Ablaufdatum. Eine regelmäßige Auffrischung ist jedoch erforderlich, damit die Kenntnisse und Fähigkeiten erhalten bleiben. Nach ASR A2.2 soll die Ausbildung in der Regel alle 3 bis 5 Jahre wiederholt werden. Eine frühere Auffrischung kann erforderlich sein, wenn sich betriebliche Gegebenheiten, die Brandgefährdung oder die Aufgaben der Brandschutzhelfer wesentlich verändern. So bleiben die Kenntnisse zum richtigen Verhalten im Brandfall und zum sicheren Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen aktuell.
Antwort: Unsere Erste-Hilfe-Kurse entsprechen den offiziellen Vorgaben der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen (DGUV Vorschrift 1 / DGUV Grundsatz 304-001). Sie umfassen sowohl theoretische Grundlagen als auch praktische Übungen zu Themen wie:
Antwort: Die Kosten für die erforderliche Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfern werden grundsätzlich von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernommen. Ausnahmen können beispielsweise bestehen, wenn die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme nicht erfüllt sind oder es sich nicht um eine von der Unfallversicherung anerkannte betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildung handelt.
Antwort: Brandschutzhelfer-Schulung: ca. 3 bis 4 Stunden inklusive Theorie und praktischem Feuerlöschtraining.
Erste-Hilfe-Kurs: 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, in der Regel an einem Tag.
Notfalltraining: je nach Umfang und gewünschtem Schwerpunkt ca. 2 bis 3 Stunden.
Hygieneschulung: je nach Schulungsart und Umfang ca. 2 bis 3 Stunden.

Inhalte gemäß DGUV 205-023
und ASR A2.2

Inhalte gemäß
§ 132 SGB V

Ihre Vorteile: Zeit und Kosten sparen durch eine kombinierte Schulung bei ruhr. solutions

Zielgruppe: Pädagogisches Personal, Küchenpersonal, Reinigungskräfte Pflicht: Belehrungen nach § 4 LMHV und Unterweisungen nach § 36 IfSG